AbbauRechte

Mittwoch, 3. März 2010

BVG: Schritt für Schritt: Der Abbau der bürgerlichen Rechte

Vorratsdatenspeicherung (unter Bedingungen) erlaubt

Von Karl Weiss

„Vorratsdatenspeicherung gekippt“ „Eine Ohrfeige für die Politik“, „Gericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig“ jubelten die Medien, aber leider ist nichts davon wahr. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat zwar das bestehende Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, aber gleichzeitig die Vorratsdatenspeicherung als solche erlaubt und den Politikern eine genaue Anleitung ins Urteil geschrieben, wie sie völlig legal die Vorratsdatenspeicherung durchführen können.

Stasi 2.0

Wer da Recht hat, ist der Kommentator der „Süddeutschen“, Heribert Prantl, der schrieb: „Gruslige Aussichten“.

Ebenso hat er Recht, wenn er schreibt: „Seit dem Urteil zur Volkszählung im Jahr 1983 hatte das Gericht immer wieder betont, dass das Grundgesetz den Bürger "gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten" schütze. Das ist nun nicht mehr der Fall. Das höchste deutsche Gericht weicht von seinem bisherigen Credo ab.“

Bereits im Urteil zum „Bundestrojaner“ (hier der Artikel dazu: „Bundesverfassungsgericht hebt Grundordnung auf“) vom Februar 2008 hat das BVG erlaubt und ermöglicht, dass die deutsche Obrigkeit unter Vorwänden wie „Das Leben eines Menschen könnte gefährdet sein“ in den Computer eines Menschen eindringt und sich dort umsieht, eventuell auch Beweise „legt“ (Siehe zum „Beweise legen“ auch diesen Artikel: „Der Bundestrojaner und die unterschobene Straftat“).
Zwar war damals noch der Richtervorbehalt gefordert worden (und wird auch heute), aber der kann bekanntlich immer umgangen werden, wenn man einfach „Gefahr im Verzug“ behauptet.

Auch diesmal wieder: Man ist sich zwar bewusst, was man erlaubt, tut dies aber trotzdem.

Das BVG hat ausdrücklich ins Urteil geschrieben: „Eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste, wie sie die §§ 113a, 113b TKG anordnen ... (...) ... handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Auch wenn sich die Speicherung nicht auf die Kommunikationsinhalte erstreckt, lassen sich aus diesen Daten bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten, Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen. Je nach Nutzung der Telekommunikation kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen. Auch steigt das Risiko von Bürgern, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst hierzu Anlass gegeben zu haben. Darüber hinaus verschärfen die Missbrauchsmöglichkeiten, die mit einer solchen Datensammlung verbunden sind, deren belastende Wirkung. Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“ Doch all dies reicht dem BVG nicht aus, die „anlasslose Speicherung“ zu verbieten.

Zwar hat man angeordnet, nur bei dem Verdacht „schwerer Straftaten“ dürfe auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden, aber das ist eben extrem auslegbar. Man sehe sich nur an, wie das definiert wird: „...nur bei Vorliegen einer durch bestimmte Tatsachen hinreichend belegten, konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr zugelassen werden darf ...“

Deutschland: Karlsruhe

Da man (siehe oben: „Aufgaben der Nachrichtendienste“) auch ausdrücklich den Nachrichtendiensten (also BND, MAD, „Verfassungsschutz“ und die Landesdienste) einen solchen Zugang ermöglicht, kann man nun schon sehen, worauf das hinausläuft. Bekanntlich hält der selbsternannte „Verfassungsschutz“ ja bereits Atomkraftgegner und Mitglieder der „Linken“ für zu überwachende „Verfasssungsfeinde“ und von Verfassungsfeinden geht natürlich immer eine „konkrete“ „Gefahr“ für die „Sicherheit des Bundes“ aus.

Mit anderen Worten: man kann nun ungestört allen Linken und anderen Umstürzlern nachspionieren, das BVG hats ausdrücklich erlaubt.

Wer da die wirklichen Verfassungsfeinde sind, kann man schon an diesen Tatsachen ablesen.

Hier wird aber auch deutlich, was eigentlich der Grund ist, warum der Überwachungsststaat eingeführt wird: Man weiss, wir werden uns all den Sozialabbau, den Niedriglohn und die ständig weiteren Verschlechterung unserer Lebensverhältnisse nicht für ewig gefallen lassen. Man will gewappnet sein, wenn wir beginnen uns zu wehren.

Zwar werden sie am Ende, so wie der Stasi, an der eigenen Datenflut ersticken, aber dazu müssen wir uns erst einmal in Bewegung setzen. Na dann, auf!


Veröffentlicht am 3. März 2010 in der Berliner Umschau

Donnerstag, 25. Februar 2010

Einführung der Internet-Zensur

Kinderporno - Mit einem Anruf zu erledigen

Medien und Politik Hand in Hand

Von Karl Weiss

17. Artikel der Serie: Ältere Artikel im Blog, die weiterhin Bedeutung haben

Wir haben begonnen, hier im Blog 'Karl Weiss - Journalismus' Artikel aus früheren Jahren in unregelmässigen Abständen erneut einzustellen, wenn sie weiterhin von Bedeutung sind. Wir wollen uns als Bürgerjournalisten ja vom Medien-Mainstream unterscheiden, der eine Sau nach der anderen durchs Dorf treibt und dann nie wieder erwähnt. Heute wiederholen wir diesen Artikel vom 17. April 2009 aus aktuellem Anlass, denn der Bundespräsident hat das Zensurgesetzt nun unterschrieben und es kann nun mit der Veröffentlichung in Kraft getreten. Die ersten Absurditäten werden wohl nicht lange auf sich warten lassen.

Offenbar steht die offizielle Einführung der Internetzensur in Deutschland unter dem Vorwand von Kinderporno unmittelbar bevor. Die Vereinbarung mit Internetprovidern, die 75% des deutschen Marktes bedienen, ist unter Dach und Fach und die gesetzliche „Absicherung“ erscheint garantiert [Inzwischen ist das gesetz verabschiedet worden und in Kraft getreten].

Dabei muss selbst in einem Propagandaartikel der „Süddeutschen“ für die Zensur zugegeben werden: Fast alle einschlägigen Net-Seiten könnten durch einen einfachen Anruf vom Netz genommen werden.

nudist foto 831
Hier ein typisches Beispiel für den Unsinn der neuen "Kinderporno"-Definition. Dies Foto ist offenbar ein völlig normales aus einem Nudistencamp. Aber mit der neuen Definition könne jemand annehmen, die Dame sei noch keine 18 und sie sei "aufreizend" und schon ist das Bild zu "Kinderporno" geworden und der Besitzer hat Gefängnis verwirkt.

Die Propaganda ist unerträglich – und sie ist verlogen: „Die Kinderpornografie im Internet boomt, die Opfer des Millionen-Geschäfts werden immer jünger.“ „Schätzungen zufolge gibt es bis zu 450.000 Seiten mit kinderpornografischem Inhalt in Deutschland, die täglich angeklickt werden. In nur zehn Tagen habe eine Seite mit Kinderpornos mehr als 49.000 Klicks gemacht...“ „...die Bekämpfung der Gewalt gegen kleine Kinder im Internet...“ Das sind Zitate aus dem genannten Propagandaartikel: ( https://www.sueddeutsche.de/,tt6m1/computer/536/465128/text/ ) Dort wird das Internet als „Datenautobahn für Kinderpornografie“ bezeichnet.

Bildhauerwerk "Die Umarmung"
Kunstwerk "Die Umarmung"
Hier ein besonders extremes Beispiel für den Unsinn der neuen Kinderporno-Definition. Da auch Kunstwerke in die neue Definition einbezogen sind, kann dieses Kunstwerk "Die Umarmung" als Kinderporno definiert werden und damit auch Fotos dieses Kunstwerks. Es handelt sich um das Werk eines bekannten brasilianischen Künstlers, das im Garten des Kunstmuseums Pampulha in Belo Horizonte steht.


Nichts davon ist belegbar, nichts davon ist wahr. Es gibt keine Gewalt gegen kleine Kinder im Internet. Diese Gewalt findet vielmehr in der Wirklichkeit statt, in den Schlafstuben der Familien – und es gibt Verbrecher, die davon Bilder und Videos machen, um damit übers Internet oder Postversand Geld zu verdienen. Warum geht man nicht gegen solche Internetseiten vor, anstatt den Zugang zu ihnen von Providern sperren zu lassen?

Es gibt keinerlei Statistik oder Untersuchung, dass Kinderporno heute mit jüngeren Kindern hergestellt wird als früher. Von irgendeinem Boom von Kinderporno im Internet kann keine Rede sein. Alle diesbezüglichen Behauptungen sind frei aus der Luft gegriffen. Wenn es tatsächlich mehr Bilder im Internet gibt, die als Kinderporno eingestuft werden, dann deshalb, weil man in Deutschland im November 2008 die Definition gesetzlich geändert hat:

War vorher Kinderporno „Fotos und Videos von Sex an, mit oder vor Kindern (Menschen bis zum 14. Lebensjahr)“, also eine richtige, eindeutige und jederzeit überprüfbare Definition, gilt seitdem als Kinderporno zusätzlich auch jede Beschreibung oder bildhafte Darstellung, also auch Zeichnungen und Geschichten, die „aufreizend“ für jemanden sein könnten (wobei undefiniert und damit beliebig bleibt, was „aufreizend“ ist) und vor allem: Jetzt gilt das nicht mehr nur für Kinder, sondern auch für Jugendlichen bis 18 Jahren. Damit ist jedes Oberkörper-Foto einer 17-jährigen, das sie ihrem Freund aufs Handy schickt, bereits als Kinderpornografie definierbar. In diesem Sinne „boomt“ nun wirklich das „Kinderporno“ – aber das in Anführungszeichen - nur hat man vergessen, diese neue absurde Definition zu erwähnen.

Nudist foto 199
Hier ein anderes Beispiel für den Unsinn der neuen "Kinderporno"-Definition. Ein ganz normales Foto von Kindern an einem Nudisten-Strand, wie es Millionen von Nudisten in ihrem Besitz haben. Jemand könnte das für "aufreizend" halten und dann ist das "Kinderporno" und der Besitzer wandert ins Gefängnis.

Auch die im Artikel erwähnte Zahl von 450.000 Seiten ist absurd. Von skandinavischen Ländern aus, wo es bereits Internetzensur gibt, wurden im Bereich von 100 bis 400 Internetseiten wegen Kinderporno gesperrt. Der Unterschied zwischen 400 und 450.000 ist so immens, dass hier irgendjemand „spinnt“.

Aber zur Begründung von Zensur können die Zahlen ja gar nicht hoch genug sein. Auch muss man fragen, was heißt „in Deutschland“, wenn vom Internet die Rede ist? Das Internet ist international. Es gibt kein Internet „in Deutschland“. Wen wollen die Propagandisten täuschen, wenn sie uns 450.000 Seiten „in Deutschland“ verkaufen wollen?

Und wie wäre das, alle diese 450.000 Seiten wären aus dem Ausland ,z.B. Skandinavien, nicht zugänglich, (denn dort findet man nur 400)? Wie das?

Und wenn man eine Seite „in Deutschland“ gefunden hat, auf die es an einem Tag 49 000 Klicks gegeben haben soll, warum hat man die nicht einfach von der Polizei schließen lassen und die Verantwortlichen verhaftet? Überhaupt ist das immer die Frage. Wenn es diese Kinderpornoseiten im Netz gibt, wieso werden die nicht geschlossen?

Nudist Foto 147
Hier ein weiteres Beispiel. Ein typisches Foto, wie es Hunderttausende im FKK-Urlaub machen. Wenn man annimmt, die beiden (oder einer von ihnen) sind noch keine 18 und das Bild ist "aufreizend" (für wen?), ist das angeblich Kinderporno.

Da kommt nun das andere Argument. Es handele sich um Seiten, die in dubiosen Ländern gehostet würden, wo Kinderporno nicht strafbar sei, weshalb die Seite nicht geschlossen werden kann, wird argumentiert.

Nun haben aber im Internet eine ganze Reihe von Bloggern die Sperrlisten aus anderen Ländern durchgeforstet. Das Ergebnis: Die überwiegende Mehrheit der Seiten auf den Sperrlisten enthalten kein Kinderporno. Und: Fast alle wirklich einschlägigen Seiten sind in Ländern gehostet, in denen Kinderporno strafbar ist und mit denen Deutschland Rechtshilfeabkommen hat, so z.B. in den USA und in Ländern der EU. Das Argument der dubiosen Länder ist also vorgeschoben.

Vor allem aber stellt sich die Frage, die ein Leser im Scusiblog ( https://scusiblog.org/ ) stellte: "Wie kann es eigentlich passieren, dass in einem Land A, in dem Kinderpornografie verboten ist, auf Dauer Angebote weiter existieren können, die in Land B schon polizeibekannt geworden sind und daher dort gesperrt werden?"

Nudist Foto 179
Hier ein Foto mit einem anderen Beispiel. Es wird argumentiert, man habe das "aufreizend" einführen müssen, weil es Fotos von Kindern in sexuellen Posen gäbe, die als Kinderporno gelten müssten. Nun dieses Mädchen, wieder in einem Nudisten-Camp, posiert wohl für den Fotografen. Aber was soll daran Porno sein? Nur jemand mit einem kranken Gehirn kann Nacktheit als Porno ansehen.

Mit einem Anruf könnte das in jedem Fall erledigt werden, sagt dazu Christian Bahls von https://mogis.wordpress.com/ .

Ja, das ist die Frage und man muss sie wieder und wieder stellen. Warum, wenn es 450.000 Seiten im Internet mit Kinderporno gibt, werden diese nicht aus dem Netz geholt und die Verantwortlichen verdonnert, wenn sie doch weit überwiegend in Ländern gehostet sind, wo die Polizei auf jeden Hinweis doch sofort reagieren müsste, die Server dieser Seiten ausheben und sperren und die Hintermänner hopps nehmen müsste, die diese Seiten mit „Material“ versorgen?

Warum? Warum? Warum?

Ist es da verwegen zu vermuten, man lässt diese Seiten im Internet, weil man sonst ja keinen Vorwand hätte, die Zensur des Internet einzuführen?

Montag, 22. Februar 2010

Schäubles Hinterlassenschaft: Die Zentral-Datenbank

„Kann ich mal die Akte des Mannes meiner Geliebten haben?“


Von Karl Weiss


Schäuble ist schon nicht mehr Innenminister, doch seine Spuren hat er unauslöschlich hinterlassen: Die Polizei-Zentral-Datenbank wird gerade auf Rechnern des BKA installiert: Fast alle Polizisten und andere „berechtigte Personen“ werden darauf Zugriff haben. Es sind dort keineswegs nur rechtskräftige Verurteilungen abgespeichert, sondern überhaupt alle Polizei- und BKA-bekannten Vorgänge, also auch alle Verdachtsfälle, auch wenn sie sich später als unrichtig herausstellten und auch alle Opfer von Straftaten werden dort fein säuberlich registriert sein. Diese General-Kartei, natürlich in elektronischer Form, wird auch an die ebenfalls in diesem Moment im Aufbau befindliche Europa-Datenbank angeschlossen werden, sodass auch im Ausland alle „berechtigten Personen“ Zugriff haben werden.

Stasi 2.0

Wie es der Zufall will, kam auf meinem Satelliten-Fernseh-Kanal hier in Brasilien im letzten Monat auf drei verschiedenen Kanälen US-Filme bzw. Serien, in denen jeweils eine fast identische Szene vorkam: Ein Polizist bittet einen anderen Polizisten – meistens einen alten Bekannten aus der Ausbildung oder einen Partner bei einem früheren Einsatz -, der Berechtigung auf Zugang zur US-weiten „Verbrecherkartei“ hat, für ihn eine Person nachzuprüfen – und der tut es, denn alte Freundschaft rostet bekanntlich nicht. In einem der Fälle handelt es sich bei dem Auskunft-Ersucher um einen Ex-Polizisten, der nun als Privat-Detektiv arbeitete. In einem anderen Fall, diesmal in der US-Fernsehserie „Law and Order - Special Victims Unit“ wurde auch klar, dass dort ebenfalls auch jegliche Verdachtsfälle und Opfer gespeichert werden. In diesem Fall wurde ein vorheriger Verdacht sogar vor Gericht benutzt (in einem erfundenen Fall in der Fernsehserie) und die Geschworenen und der Richter mit „die Beweise hätten damals nicht für eine Verurteilung ausgereicht“ beeinflusst.

Sicherlich ist Fernsehen nicht die Wirklichkeit, wenn allerdings bestimmte Szenen dort gang und gäbe sind, so muss man schließen, auch in der Wirklichkeit ist das wahrscheinlich der Fall. Und der Begriff „Verbrecherkartei“ ist völlig unzutreffend, denn man wird in 90% der Register lediglich Verdachtsfälle und Opfer haben, keine Verbrecher.

Filbinger - Schäuble
Schäuble ehrt den Faschisten Filbinger

Und wie um diesen Schluss zu unterstreichen, kommt aus Frankreich denn auch schon der erste bekannt gewordene Fall, in dem ein Polizist sich über einen Freund Zugang zu der dort heimlich bereits installierten elektronischen Zentral-Datenbank verschaffte (siehe den Fall hier: https://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31654/1.html ).

Dieser französische Fall ist besonders aufschlussreich, denn es handelte sich um einen Polizisten, der ein Verhältnis mit einer verheirateten Frau hatte. Die Daten, die er sich beschaffte, waren die des Ehemanns der Geliebten! Er versuchte an Material zu kommen, um eine eventuelle Scheidung seiner Geliebten zu erleichtern – und siehe da, er wurde fündig! Der eifrige Liebhaber in Uniform fand einen Eintrag, der den Ehemann mit dem Verdacht auf Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen in Verbindung brachte.

Doch gerade dies macht den Fall besonders interessant: Dieser Verdacht wurde nämlich gegen den Ehemann zu einem Zeitpunkt registriert, als der 6 Jahre alt war. Es wird also deutlich: Niemand wird diese Datensammlung sichten und von solchen Quatsch-Verdachten reinigen. Es wird vielmehr alles, aber auch alles dort zu finden sein: Nicht nur falsche Verdächtigungen, nicht nur der Zugang zu Personendaten von Personen, die lediglich Opfer wurde, auch längst verjährte Verkehrsdelikte, auch bereits offiziell gelöschte Verteilungen, jede Geldstrafe und jede Registrierung zum Beispiel, wenn bei einer Demonstration gegen Recht und Gesetz eingekesselt wird und die Personalien abgenommen werden. Nicht zu vergessen: Dort werden natürlich die Fingerabdrücke zugänglich sein und dann auch schon immer mehr genetische Fingerabdrücke.

Die Datenbank in Frankreich, die den 6-jährigen Auto-Hehler hergab, nennt sich STIC, wobei das I für „Infractions“ steht, also im Namen eine Kriminellen-Kartei – aber in Wirklichkeit ein Konglomerat von allem, was je Polizei-bekannt wurde. Die französische „Le Monde“, die diesen Fall bekannt machte, legte denn hierzu auch schon dar: Alle Polizisten, Beschäftigte bei der Justiz, Anwälte, Privatdetektive und Journalisten haben auf die eine oder andere Weise Zugang zu dieser Datenbank.

Dazu kommt, so wird berichtet, dass die Datenbank nur so vor Fehlern strotzt. Wegen der Unzahl von Eintragungen kann niemand diese löschen. So wird sie im Grunde, weil ihre Angaben fragwürdig sind, auch zu dem, wofür sie angeblich dienen soll, nicht zu gebrauchen sein, zur Erleichterung der Strafverfolgung wirklicher Krimineller.

Laut Angabe der „Le Monde“ sind in der französischen Datenbank etwa die Hälfte aller Franzosen erfasst.

Im genannten Fall in Frankreich kam heraus, was der Polizist getan hatte. Er wurde angeklagt und verurteilt: Zu einer Geldstrafe von einem Euro.

Zusätzlich gab ihm der Staatsanwalt noch mit auf den Weg, sich beim nächsten Mal nicht so ungeschickt zu verhalten: Wenn er den Ehemann angezeigt hätte und damit eine offizielle Untersuchung eingeleitet worden wäre, hätte er sich die Daten des Mannes legal verschaffen können.

Dienstag, 26. Januar 2010

Wie die Öffentlichkeit in der Terrorabwehr getäuscht wird

“...in jeder Apotheke erhältlich”

Von Karl Weiss

15. Artikel der Serie: Ältere Artikel im Blog, die weiterhin Bedeutung haben

Wir haben begonnen, hier im Blog 'Karl Weiss - Journalismus' Artikel aus früheren Jahren in unregelmässigen Abständen erneut einzustellen, wenn sie weiterhin von Bedeutung sind. Wir wollen uns als Bürgerjournalisten ja vom Medien-Mainstream unterscheiden, der eine Sau nach der anderen durchs Dorf treibt und dann nie wieder erwähnt. Heute wiederholen wir diesen Artikel vom 8. September 2006 [mit ein paar Zusätzen], der weiterhin aktuell ist, denn weiterhin dürfen keine Flüssigkeiten im Handgepäck ins Flugzeug mitgenommen werden und weiterhin wird mit solchen unsinnigen Massnahmen Stimmung gemacht für immer mehr Überwachung und für den Abbau von Rechten von Verdächtigen.

„Terroranschläge von der Größenordnung des 11. September vereitelt. “„Einen Massenmord unvorstellbaren Aussmaßes hat die britische Polizei mit den Festnahmen verhindert.“ „Die Täter haben zwanzig Flugzeuge gleichzeitig zum Absturz bringen wollen. Bis zu 2000 Menschen wären ums Leben gekommen.“
„Zwar seien sie noch nicht in den Flugzeugen gesessen, aber dem Abflug sehr nahegekommen“. Niemand darf mehr mit Flüssigkeiten im Handgepäck ins Flugzeug. Getränke, Kosmetikartikel, Shampoos, Zahnpasta müssen weggeworfen werden, bevor man ins Flugzeug darf. Grund: Man kann angeblich einen Sprengstoff mit einfachen flüssigen Rohstoffen herstellen, die, wie es hieß, „in jeder Apotheke” zu kaufen sind. Das ist frech gelogen.

Wenn man Chemiker ist wie der Berichterstatter, fühlt man sich herausgefordert, wenn plötzlich ein so einfach herzustellender Sprengstoff in allen Schlagzeilen auftaucht. In einigen der Meldungen ist auch der Name genannt: Acetonperoxid. Wenn man das googelt, kommen dann auch schon Ergebnisse, die auch ein Laie versteht:

„Obwohl Acetonperoxid leicht herzustellen ist und auch einen recht kräftigen Sprengstoff darstellt, hat es doch auch einige gravierende Nachteile. Der schlimmste ist seine hohe Empfindlichkeit insbesondere gegenüber Funken und Flammen. Wird Acetonperoxid offen liegend (und nur dann!!!) entzündet, reagiert es mit heftiger Verpuffung sobald die Flamme auch nur in die Nähe der Substanz gekommen ist. Dieses Bild ändert sich schlagartig wenn Acetonperoxid auch nur der geringsten Verdämmung unterliegt, ein dünner Wickel aus Alufolie oder Papier genügt und die Substanz geht sofort in Detonation über. Auch die Schlag und Reibempfindlichkeit sind sehr groß, Acetonperoxid ist ähnlich schlagempfindlich wie Nitroglyzerin!

”Man kann dann auch noch nachlesen, was man zur Herstellung braucht: Aceton, 30%iges Wasserstoffperoxid und eine konzentrierte Säure, wie konzentrierte Salzsäure oder konz. Schwefelsäure.

Genau gesagt, handelt es sich um ein dimeres Acetonperoxid oder ein trimeres Acetonperoxid. Beide sublimieren, d.h. sie gehen aus dem festen direkt in den gasförmigen Zustand über.

Zusammengefaßt: Acetonperoxid läßt sich als Sprengstoff nicht handhaben. Es ist viel zu gefährlich, noch weit gefährlicher als Nitroglyzerin. Es gibt auch keine einfache Methode, es zu phlegmatisieren, also handhabbar zu machen. Man kann es z.B. nicht in Kieselgur aufnehmenund und damit ungefährlich machen, wie das bei Nitroglyzerin der Fall ist (Dynamit).

Es explodiert zwar unter Wasser nicht mehr leicht, aber das ist erneut ein Problem der Handhabbarkeit. Wie soll man es nun explodieren, ohne langes Versuchen und ohne daß man eine Zündexplosion auslöst mit einem Explosivstoff [oder einem Zünder], den man wiederum nicht ins Flugzeug schmuggeln kann?

Gehen wir, bevor wir weiter ins Detail gehen, auf die Frage der Verfügbarkeit in jeder Apotheke ein.

Fangen wir an mit Aceton. Entgegen den allgemeinen Angaben in verschiedenen Quellen ist Aceton in allen Industrieländern und auch vielen weniger entwickelten Ländern nicht mehr frei [in Apotheken] erhältlich, schon gar nicht in Mengen, wie sie für größere Explosionen gebraucht werden. Die meisten der Referenzen geben noch an, daß Aceton als Nagellackentferner gebraucht und frei verfügbar sei. Das ist nicht mehr der Fall. Als Nagellackentferner wurde Aceton schon seit einiger Zeit ersetzt, einfach weil es extrem aggressiv für die Haut ist, weil es völlig entfettet. Heute verwendet man typischerweise Essigsäure-ethyl-ester oder andere Lösemittel als Nagellackentferner.

Der Hauptgrund, warum Aceton keineswegs mehr überall frei erhältlich ist, ist seine Bedeutung bei der Herstellung von Drogen. Sowohl für die Herstellung von Kokain als auch von Heroin in konsumierbarer Form braucht man Aceton. Aus diesem Grunde ist Aceton eine kontrollierte Substanz, die auch für chemische Fabriken [in grösseren Mengen] nur noch zur Verfügung gestellt wird, wenn die Nicht-Ersetzbarkeit erwiesen ist und auch dann werden die konsumierten Mengen überwacht.

Machen Sie einen einfachen Test: Gehen Sie in eine Drogerie oder Apotheke und verlangen sie einen halben Liter Aceton oder eines Nagellackentferners, der noch aus Aceton besteht. Sie werden beides kaum finden. Allerdings gibt es noch Länder, wo man Aceton bekommen kann. Eventuelle Terroristen könnten sich also in solchen Ländern versorgen, wenn sie ein hohes Maß an krimineller Energie aufbringen. [Die Notwendigkeit des Aceton-Schmuggels würde dann aber eine von Profis kaum akzeptiertes Risiko bedeuten.]

Zweiter Inhaltsstoff: 30%ige H2O2-Lösung (Wasserstoffperoxidlösung in Wasser), früher Wasserstoffhyperoxid genannt. Die Reaktion funktioniert keineswegs mit 10%iger oder 3%iger. Auch hier: Völlige Fehlanzeige. Zwar wird 3%ige Lösung frei verkauft und auf Rezept bekommt man auch die 10%ige (in Brasilien bekommt man auch die zehnprozentige in Drogerien im freien Verkauf), aber die benötigte 30%ige gibt es nirgends in Apotheken oder Drogerien. Man könnte sie sich eventuell in Chemikalienvertriebsfirmen bekommen, aber dann wäre man leicht zurückzuverfolgen, denn dort kann man nicht einfach anonym hingehen und etwas kaufen.Es gibt allerdings zum Beispiel die Möglichkeit, einen Auftrag für eine geeignete Menge Wasserstoffperoxidlösung zwischen andere Aufträge z.b. einer Chemie-Firma zu plazieren. Ein Chemiker dort, eventuell auch ein anderer Angestellter, könnte so eine solche Lösung besorgen - wäre aber auch von Entdeckung bedroht. [Wiederum ein nicht akzeptables Risiko für Profis.] Wiederum braucht man entsprechende Verbindungen und ein hohes Maß an krimineller Energie.

Dritte Substanz: Konzentrierte Salzsäure oder Schwefelsäure. In etwa gleiche Bedingungen. Jemand in einer Chemie-Firma könnte so etwas eventuell besorgen. Frei verkäuflich in Apotheken/Drogerien? Fehlanzeige! Wiederum: Hohe kriminelle Energie benötigt.

Mischt man nun die drei Ingredientien in einem Verhältnis, das hier nicht aufgedeckt werden soll, erhält man nach einiger Zeit eine weiße Masse, die bei technischen Ausgangsprodukten auch gelb oder bräunlich sein kann. Das ist eine Mischung des Dimers und des Trimers von Acetonperoxid. Da gibt es nur ein ganz großes Problem: Diese Masse explodiert oder entzündet sich schon im Sonnenlicht oder UV-Licht bei Raumtemperatur, sobald sie trocken wird.

Das Ganze fällt ja in Wasser an, ist aber wasserunlöslich, fällt also aus. Solange es unter Wasser ist, wird es nur schwerlich explodieren. Man müßte eine andere Explosion [Zünder] benutzen, um es zur Explosion zu bringen. Damit muß man aber einen Explosionsstoff [Zünder] ins Flugzeug bringen - und das sollte ja gerade vermieden bzw. ersetzt werden.

Um überhaupt eine nicht mehr unter Wasser befindliche Substanz zu erhalten, muß man auch eine Filtereinrichtung haben. Auch das wäre leicht aus dem Handgepäck zu verbannen.In dem Moment aber, in dem man das Ganze nicht kühlen kann, z.B. mit Trockeneis, das man ja nicht ins Flugzeug bringen kann, ohne aufzufallen, wird man beim Trocknen der Substanz, mit welcher Methode auch immer, die Zündung auslösen.

Aber, wie wir oben schon erfahren haben, das gibt keine Explosion, sondern die Substanz verbrennt in einer Stichflamme. Keine Druckwelle, kein Flugzeugabsturz.

Außerdem ist das Ganze eine Reaktion, die Zeit braucht. Zusammen mit Filtrierung und Trockung läßt sich das keineswegs unter einer Stunde durchführen - bei Mengen, die auf jeden Fall ausreichen würden, um ein Flugzeug abstürzen zu lassen, länger.

Bleibt noch das Problem der Trocknung. In einer Flugzeugtoilette kann man nicht einfach einen Haartrockner in eine Steckdose stecken. Gibt es batteriebetriebene Haartrockner? Nun, die könnte man aus dem Handgepäck verbannen. In Wirklichkeit ist dies aber gar nicht nötig, denn man kann dies Alles bereits in einigen einfachen Sätzen zusammenfassen:

1. Die Ingredientien für diesen Sprengstoff sind keineswegs einfach erhältlich, schon gar nicht in jeder Apotheke/Drogerie.

2. Man kann diesen Sprengstoff keineswegs in einem Flugzeugsitz oder auf einer Flugzeugtoilette herstellen und zu einem Zeitpunkt, den man selbst bestimmen will, zur Explosion bringen.

3. Der Zeitaufwand für eine solche Herstellung auf einer Flugzeugtoilette ist erheblich. Solange kann man in keiner Flugzeugtoilette zubringen, ohne aufzufallen.

4. Es ist fast undenkbar, daß dieser Versuch der Herstellung auf einer Flugzeugtoilette unentdeckt bleibt. Nicht nur wegen der langen Zeit, die sich dort jemand einsperren müßte, sondern auch wegen des intensiven Geruchs nach Aceton, der sich von dort aus verbreiten würde und nach einer Stunde bereits das ganze Flugzeug eingenebelt hätte.

Alle Thesen, wie ein solcher Terroranschlag mit den Ausgangsstoffen von Acetonperoxid, die in Getränke- oder Kosmetikbehältern ins Flugzeug geschmuggelt worden wären, geplant und durchgeführt werden könnten, sind an mindestens einer Stelle undurchführbar oder jedenfalls so unwahrscheinlich, daß sie nicht ernsthaft weiterverfolgt werden brauchen. Vor allem würden alle solche Theorien ein ungemein gut vorbereitetes großes Team von Experten umfassen, die eine außergewöhnliche kriminelle Energie an den Tag legten - doch dieses würde ganz andere Methoden bevorzugen.

Genau das ist aber eben nicht das Profil der Terroristen, die nach dem 11. September aufgetreten sind - immer gemäß den offiziellen Verschwörungstheorien - z.B. im Fall des Madrider Anschlags vom 11. März 2004, des Londoner Anschlags vom 7. Juli 2005 und der jetzt festgenommenen Muslims in England. Das waren in allen Fällen unabhängige, kleine Gruppen von (meist jungen) Leuten, die eher amateurhaft ihre unbändige Wut auf „den Westen“ zum Ausdruck bringen wollten und keinerlei weitreichende Verbindungen hatten, mit denen sie extrem ausgeklügelte Anschlagformen hätten durchführen können.Die wirklich profimäßig ausgeführten Anschläge dagegen, wie jene in den Hotels in Amman in Jordanien, jener gegen Hariri im Libanon und jene in verschiedenen ägyptischen Ferienorten haben eindeutig die Handschrift westlicher Geheimdienste. Um sie zu stoppen, müßte man nur den eigenen Geheimdiensten den Befehl geben, mit ihren Anschlägen aufzuhören.

Auch der britische Sprengstoff-Experte Nigel Wylde hat nach einer Meldung des ‚Stern’ bezweifelt, daß es eine Möglichkeit gäbe, diesen Sprengstoff an Bord eines Flugzeugs aus seinen Komponenten herzustellen. Wylde ist früher Sprengstoff-Fachmann der britischen Armee gewesen und heute Sprengstoff-Sachverständiger bei Gericht.

Damit steht fest, was auch immer die Absichten der festgenommenen Muslims gewesen sein mochten, sie konnten so keine Flugzeuge zum Absturz bringen. Insofern wurde die Öffentlichkeit belogen.

Auch die Maßnahmen, die man daraufhin beschloß bezüglich der Verbote des Handgepäcks waren mit keiner einzigen halbwegs sachlichen Begründung zu rechtfertigen. Es handelte sich um eine unsinnige Panikmache. Man wollte Hysterie erzeugen und hat das auch teilweise geschafft, wenn man in so einigen Foren nachliest. Vielleicht war die Panikmache auch gar nicht so unsinnig, sondern hatte den klaren Sinn, von den Taten der israelischen Soldateska abzulenken, die zur gleichen Zeit einen WIRKLICHEN Massenmord im Libanon veranstalteten und diese Schlächtereien an Arabern irgendwie weniger verdammenswert erscheinen lassen.Doch die Öffentlichkeit wurde im Zusammenhang mit den geplanten massenmörderischen Flugzeugattentaten nicht nur bezüglich der Sprengstoffe in die Irre geführt. Der ganze Plot kam offenbar nicht so gewesen sein, wie die englische Polizei behauptet. Man hat 21 (nach anderen Berichten 24) Personen festgenommen. Doch nur 11 waren 48 Stunden später noch in Gewahrsam. Wie kann man 20 Flugzeuge mit 11 Personen durch Selbstmordattentate abstürzen lassen? Wie kann eine Liste von 19 Verdächtigen veröffentlicht werden, deren Konten gesperrt wurden, wenn nur 11 noch verdächtig sind? Angeblich seinen 5 der möglichen Täteruntergetaucht. Macht 16.

Bis heute ist gegen keinen der angeblich hochgefährlichen Täter auch nur eine Anklage erhoben worden. Daß noch nicht weitere entlassen werden mußten, liegt nur daran, daß in Großbritannien mit der neuen Antiterrorgesetztgebung jeder 28 Tage in Gewahrsam genommen werden kann, ohne daß irgendetwas gegen ihn vorliegen muß, wenn man ihn nur als Terrorverdächtigen bezeichnet. In den darauffolgenden Tagen wurden bereits weitere Personen festgenommen, die jedoch alle bereits wieder auf freiem Fuß gesetzt werden mußten.

Wieviel am Ende wirklich angeklagt werden und mit welchen Anklagen, ist abzuwarten. Die drei Komponenten für die Bombenherstellung wurden offenbar nirgends gefunden bei den Hausdurchsuchungen, sonst hatte man diese „Trophäen“ bestimmt schon vorgezeigt. Die letzte Information ist, daß keiner der Verdächtigen auch nur ein Flugzeugticket hatte. Die Anschläge können also nicht unmittelbar bevorgestanden haben. Eine weitere Lüge.

Anscheinend haben die Pläne für Anschläge bestenfalls in den Köpfen, Gesprächen und E-mails gestanden. Ob die dafür verurteilt werden? Es gibt sicherlich Muslims in Europa mit einer solchen Wut, daß manche von ihnen in der Lage sind, ernsthaft über Anschläge nachzudenken. Man hat das ja auch gerufen. Aber dies zu verwechseln mit einer tödlichen Gefahr für ein Land, ist wohl eher unsinnig.

Wie auch immer, solche möglichen Pläne werden genutzt, um eine Klima des Terrors zu schaffen, der Bedrohung und der Angst. Am besten, wenn das zu hysterischen Reaktionen der Bevölkerung führt.Charakteristisch die Reaktion der Medien. In den ersten beiden Tagen wird die Gefahr als real und gegenwärtig in den buntesten Farben geschildert. Dann, ab dem dritten Tag, wird nur noch über Reaktionen auf die Gefahr gesprochen. An den Flughäfen das Chaos. Jener Politiker forderte die flächendeckende Videoüberwachung, jener andere bewaffnete Zugbegleiter, der dritte die Aufhebung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten, auch Terrordatei genannt. Fehlt nur noch der Politiker, der die vorbeugende Todesstrafe für Terrorverdächtige fordert und der, welcher alle Wohnungen abhören lassen will. Unerklärlicherweise kommt nicht eine einzige Meldung mehr über die Fortschritte der Polizei bei der Aufklärung der Anschlagspläne.

Unerklärlicherweise wird auch nicht in einziges Zitat von einem der Verteidiger der Verdächtigen gebracht. Warum nicht? Vor was hat man Angst? Hat man etwas zu verbergen?

Mehr und mehr Rechte von Angeklagten werden abgebaut, ja schon von Verdächtigen. Belege für den Verdacht sind nicht mehr nötig. Sind es wirklich ein paar Handvoll von aggressiven muslimisch-religiös-fundamentalistischen Terrorplanern, wegen denen man all dies veranstaltet? Der Straßenverkehr fordert weit mehr Opfer und hört man da Politiker das Verbot von Autos fordern?Warum all die Lügen?

Nein, die Aufrüstung geht gegen das eigene Volk. WIR sind im Fadenkreuz der Politikerkaste. Sie wissen, wir werden uns all die Verarmung und Entrechtung nicht so einfach gefallen lassen. Sie wissen, was auf sie zukommt.

Donnerstag, 14. Januar 2010

‚Ausgewogenheit’ und wissenschaftliche Wahrheit – Quo vadis, USA?

Der US-Schulunterricht wird immer mehr zur Posse

Von Karl Weiss

14. Artikel der Serie: Ältere Artikel im Blog, die weiterhin Bedeutung haben

Wir haben begonnen, hier im Blog 'Karl Weiss - Journalismus' Artikel aus früheren Jahren in unregelmässigen Abständen erneut einzustellen, wenn sie weiterhin von Bedeutung sind. Wir wollen uns als Bürgerjournalisten ja vom Medien-Mainstream unterscheiden, der eine Sau nach der anderen durchs Dorf treibt und dann nie wieder erwähnt. Heute wiederholen wir diesen Artikel vom 24. April 2007 [mit ein paar Zusätzen], der weiterhin aktuell ist, denn in den USA werden trotz Obama die rechtsextremen christlichen Kampagnen gegen die Wissenschaft immer stärker.

In verschiedensten Bundesstaaten und Schulbezirken in den USA muss neben den wissenschaftlichen Wahrheiten der Evolution bereits die Lehre der „Kreationisten“ gelehrt werden, welche die Schöpfungsgeschichte der Bibel beim Wort nimmt und den Schülern beibringt, die Erde und das Weltall und die Natur seinen in 6 Tagen geschaffen worden. Nun ist auch eine andere wissenschaftliche Wahrheit in das Fadenkreuz rechtsextremistischer religiös-fanatischer Christen geraten: Die Tatsache der menschlichen Aktivitäten als Ursache der globalen Erwärmung und des Klimawandels, der bereits auf dem Weg in die Klimakatastrophe ist.

In einem US-Schulbezirk in Seattle im Bundesstaat Washington an der Grenze zu Kanada hat die Direktion das Zeigen des Dokumentar-Filmes „Eine unbequeme Wahrheit“ verboten, der die Zusammenhänge der drohenden Klimakatastrophe mit dem ungehemmten Kohlenstoff-Ausstoß der von Menschen geschaffenen Maschinen auf wissenschaftlicher Grundlage belegt. Der ehemalige Vize-Präsident Al Gore hat seinen Namen für diesen Film hergegeben, um ihm mehr Autorität zu verschaffen, aber bei einer gewissen Spezies von fanatisch religiösen rechtsextremistischen Christen hat das nur dazu geführt, jetzt umso vehementer gegen die bewiesenen Tatsachen dieses Zusammenhanges zu schießen.

Als bekannt wurde, eine Lehrerin würde in einer Klasse diesen Film zeigen, begann die Maschinerie der wiedergeborenen Christen aus der extrem rechten Ecke sofort zu spucken. Mehrere Protestbriefe erreichten die Direktion der Schule, die sofort ein Verbot aussprach.

Die Protestanten (im doppelten Sinne) ließen sich auch nicht von der Tatsache beeindrucken, dass der Film für zwei Oskars vorgeschlagen ist, im Gegenteil: „Die liberale Linke hat Hollywood fest im Griff“ antwortete einer der Autoren auf diese Vorhaltung. Nicht die menschlichen Aktivitäten – und damit vor allem die USA, die weitaus am meisten Kohlenstoff in die Luft blasen – seien für die globale Erwärmung verantwortlich – das sei vielmehr eine unpatriotische Haltung, bemängelten die national-christlichen Spinner – sondern die sei das Anzeichen des unmittelbaren Bevorstehens des Jüngsten Gerichtes.

Nachdem sich Repräsentanten der überwiegenden Mehrheit der US-Amerikaner, die keinerlei Verständnis für ein solches Eingreifen von Extremisten in den Schulunterricht haben, massiv beim Schulbezirk über diese Zensur beschwert hatten, setzte dieser eine Anhörung an. Ergebnis: Die Lehrerin muss nun nicht nur die wissenschaftliche Wahrheit im Film zeigen, sondern auch die andere Seite, jene der fanatisch religiösen Minderheit – wegen der Ausgewogenheit.

Mit diesem Argument der Ausgewogenheit hatten auch in anderen Fällen bereits die Anhänger der Kreativismus-Theorie ihre Siege errungen. Die Schüler dürften nicht „einseitig indoktriniert“ werden.

Wenn diese Art der „Ausgewogenheit“ Schule macht, werden wir bald lustige Zustände an den Schulen der USA haben. Wegen der Zeichen am Himmel wird bald neben der „einseitig indoktrinierenden“ Version, 2 + 2 sei 4, auch jene gelehrt werden, das sei vielmehr 7, denn es werden 7 Übel über die Menschheit kommen. Im Chemieunterricht wird das neue Element Ch für Christus eingeführt, das zu ganz anderen Reaktionen führt als die „einseitig indoktrinierende“ Version der „Linken“.

In diesem Zusammenhang wird sogar die grundlegende Frage aufgeworfen, ob es überhaupt wissenschaftliche Wahrheit gibt, oder ob nicht doch alles Objekt von widersprechenden Meinungen sei, lediglich Gott und die heilige Schrift sei wahr.

Sie kommt man dann am Ende perfekt zurück ins Mittelalter in den USA: Die Folter ist sowieso schon wieder eingeführt. Das Recht auf seinen Richter ist bereits für alle abgeschafft, die „Terrorismusverdächtige“ oder „Anarchisten“ genannt werden, das Recht auf einen Anwalt, auf Verteidigung: Nicht daran zu denken. Wissenschaftlicher Fortschritt seit dem Mittelalter? Alles Teufelswerk. Wird nicht mehr gelehrt.

Die Erziehung für alle? Lesen und Schreiben? Die Werte der Renaissance? Die Werte der Aufklärung? Die Werte von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit? Die Trennung von Kirche und Staat? Gott hat sie gegeben, Gott hat sie genommen. Der Name des Herrn sei gepriesen.

Wer ruft da? Es muss Giordano Bruno sein. Er wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt, nachdem man ihn 8 Jahre gefoltert hatte, weil er wissenschaftliche Wahrheiten gegen gewisse „Gottesdiener“ verteidigte, in diesem Fall die Extremisten der katholischen Version. Er ruft: „Quo vadis?“ - Quo vadis, USA?

Samstag, 2. Januar 2010

Unschuldig zum Tode Verurteilter Tage vor der Hinrichtung gerettet

USA: Sind erpreßte Geständnisse üblich?

Von Karl Weiss

12. Artikel der Serie: Ältere Artikel im Blog, die weiterhin Bedeutung haben

Wir haben begonnen, hier im Blog 'Karl Weiss - Journalismus' Artikel aus früheren Jahren in unregelmässigen Abständen erneut einzustellen, wenn sie weiterhin von Bedeutung sind. Wir wollen uns als Bürgerjournalisten ja vom Medien-Mainstream unterscheiden, der eine Sau nach der anderen durchs Dorf treibt und dann nie wieder erwähnt. Heute wiederholen wir diesen Artikel vom 26. Mai 2006 [mit ein paar Zusätzen], der weiterhin aktuell ist, denn in den USA gibt es weiterhin fast keine Video-Dokumentation von Verhören und die erpressten Geständnisse sind weiterhin üblich. Auch in Deutschland scheint diese Praxis nicht mehr ausgeschlossen.

Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstranten

Wie aus einem Artikel der „New York Times" vom 17. Mai hervorgeht, sind in den USA eine Anzahl von erpreßten Geständnissen aufgedeckt worden, die zur Verurteilung geführt haben, einschließlich einem Todesurteil. Durch die neue Methode des DNA-Vergleichs konnten alte Fälle neu aufgerollt und gelöst werden. Nun stellt sich die Frage, wie viele Hingerichtete, wie viele Verurteilte wurden mit erpreßten Geständnissen unschuldig verurteilt?

Diese Methode des Verhörens scheint bei Polizisten in den Vereinigten Staaten zum normalen Ausrüstungszeug zu gehören: Der Verdächtige, von dessen Schuld man überzeugt ist (schon angesichts der Riesenmenge Arbeit, die es machen würde, noch hinter anderen Verdächtigen herzuermitteln), wird bei den Verhören, bei denen das niemand nachprüfen kann, denn man ist allein mit dem Verdächtigen, mit Informationen gefüttert, die nur der Ermittler - oder der Täter - wissen können.

Verbeamtete Mafia - Polizisten misshandeln Demonstranten

Hat er dann einmal ein Protokoll unterschrieben, indem eine solche Information ihm in den Mund gelegt wurde, kann man ihm klarmachen, daß er nun verloren ist, denn er hat eine Information gegeben, die nur der Täter wissen konnte.

Üblicherweise muß der so hereingelegte dann vor allem darauf bedacht sein, die Dauer seiner Gefängnisstrafe zu verringern oder die Todesstrafe zu verhindern, wenn es um Mord geht. Üblicherweise wird ihm von Staatsanwalt dann der Vorschlag zu einem ‚Deal’ gemacht: Wenn er sich vor Gericht einer minderen Straftat schuldig bekennt (zum Beispiel Totschlag statt Mord) wird der Staatsanwalt ihn nicht der schwereren Straftat anklagen (im Fall Mord entgeht er damit der Todestrafe).

So war es im Fall des wegen Totschlags zu langjährigem Gefängnis verurteilten New Yorker Douglas Warney, in dessen Fall jetzt mit DNA-Vergleich der wirkliche Täter gefunden wurde, ein Verurteilter wegen einer anderen Straftat. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich lange gegen die Wiederaufnahme und Revision seines Urteils, aber letztendlich konnte er freigelassen werden.

Eine noch unglaublichere Art der Fälschung von Ermittlungsergebnissen wurde angewandt, wenn man einen geistig Behinderten als Verdächtigen vor sich hatte, wie in einem Fall im Staat Virginia, wo ein geistig behinderter Farmarbeiter, Earl Washington Jr., eine Vergewaltigung mit anschließendem Mord, reich an brutalen Details gestand, die nur der Mörder wissen konnte (oder der Ermittlungsbeamte). Die Polizisten hatten ihm die Details gesteckt und er hatte offenbar angefangen, selbst an seine Schuld zu glauben. Er wurde zum Tode verurteilt und stand nur Tage vor seiner Hinrichtung, als man mit dem jetzt zur Verfügung stehenden DNA-Vergleich nachwies, daß ein Anderer die Tat begangen hatte, ebenfalls ein Gefängnisinsasse.

Er konnte freigelassen werden und erhielt jetzt eine Abfindung vom Staat.

Beide haben ihre Freilassung einem Projekt der ‚Benjamin N. Cardozo School of Law’ zu verdanken, bei dem mit DNA-Vergleichen Verurteilungen überprüft werden. Man ist dort überzeugt, daß man noch viele solcher Fälle finden wird. Nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Polizei und die Staatsanwälte.

Der Artikel der NYT verlangt, daß in Zukunft alle Verhöre auf Band aufgenommen werden sollen. [Video-Beleg. Nach neuen Informationen ist dies bisher nur in wenigen Bundesstaaten vorgeschrieben. Ausserdem muss man sich fragen, ob die Praxis erpresster Geständnisse nicht auch hier einreisst, nachdem die Polizei - offenbar absichtlich - mit einer Unzahl von Aufgaben überhäuft und dann ohne Verstärkung gelassen wird, was eine vernünftige Ermittlungsarbeit fast unmöglich macht.]

Freitag, 20. November 2009

Immer absurder - Hysterie um „sexuelle Straftaten“

Handhaben gegen Dissidenten

Von Karl Weiss

Originalveröffentlichung

Ausgehend von den USA, wo eine unheilige Allianz zwischen rechtsextremistischen evangelischen Kirchen und der katholischen Kirche dies vorantreibt, wird überall auf der Welt eine Hysterie geschürt, die unter dem Vorwand der Bekämpfung sexueller Straftaten läuft, aber zum Inhalt hat, bereits die Nacktheit als solche zu einem Delikt zu machen und moralisch Zweifelhaftes (wie "Doktorspiele" oder Ehebruch) zu einem Verbrechen.

Ein typisches Beispiel hierfür wird am 23.10.09 aus dem US-Bundesstaat Virginia gemeldet. Der 29-jährige Eric Williamson stand um 6 Uhr morgens auf und tappte nackt, wie er schläft, zur Küche, um die Kaffeemaschine anzuwerfen. Dabei kam er an einem Fenster vorbei, durch das man ihn von außen sehen konnte.

Dort draußen lief gerade eine Mutter mit ihrem sieben Jahre alten Sohn vorbei und die beiden konnten den Nackten sehen. Da junge Männer (und nicht nur junge) oft mit einer Erektion aufwachen, darf davon ausgegangen werden, es war ein erigiertes Glied zu sehen.

Nun wurde Williamson wegen „Exhibitionismus“ angeklagt.

Jedem verständigen Menschen ist klar, dass ein qualitativer Unterschied besteht zwischen jemandem, der auf die Strasse geht, dort seinen Mantel öffnet und sein erigiertes Glied Kindern zeigt und jemanden, der in der eigenen Wohnung durch Zufall von außen gesehen wird.

In den USA ist Exhibitionismus in den meisten Staaten, mit hohen Strafen belegt, in Virginia „nur“ mit einem Jahr, obwohl es zum Allgemeingut der Fachleute gehört, dass Exhibitionisten harmlose Kerle sind und keine Kinder vergewaltigen. Auch darf der psychische Schaden eines Kindes, das ein erigiertes männliches Glied sieht, als äußerst gering bewertet werden.

Unabhängig davon, schon die Tatsache, dass eine solche Anklage gegen Williamson erhoben wurde, zeigt bereits, wie alle diese Dinge mit der angeblichen Unzahl an Kinder-Vergewaltigern und –Mördern aus dem Ruder gelaufen sind. Alle, auch harmlose „sexuelle Straftaten“ werden wie das Vergewaltigen oder Ermorden von Kindern behandelt.

Williamson mag diesmal davonkommen, wenn er aber einen Richter findet, der aus „moralischen Gründen“ mit der ständig steigenden Zahl der Untaten der „Kinderschänder“ aufräumen will, dann können ihm ein Jahr Gefängnis drohen. Einmal im Gefängnis, hat er eine gute Chance, dort weitere Strafen „einzufangen“, denn Übertretungen von Gefängnisregeln werden schon mal mit einem Jahr zusätzlich belegt. Dabei teilt man diese Regeln den Neulingen vorsichtshalber nicht mit, so dass sie sich unweigerlich plötzlich einer neuen Anklage gegenübersehen.

Rastet derjenige dann aus, wurden ihm gleich noch einmal einige Jahre aufgebrummt. Außerdem lässt man in vielen dieser Gefängnisse „Sexualtäter“ systematisch von homosexuellen Gefangenen vergewaltigen und sieht lächelnd zu.

Wird der Gefangene entlassen, wird er sofort in die Datei der „Sexual offenders“ aufgenommen und muss sich an- und abmelden, wo er sich auch niederlässt. Im Internet kann jeder die Daten der „Sexual offenders“ abrufen, die in seiner Stadt oder Nähe wohnen, mit Name, Lichtbild, Adresse und Art der Straftat. Es kam bereits verschiedentlich zu Lynchmorden.

Viele der als „Sexual offenders“ gebrandmarkten Personen versuchen zu fliehen und lassen sich unter anderem Namen in einem anderen Staat nieder. Eine große Anzahl lokaler Fernsehstationen, die in einem extremen Wettbewerb mit den landesweiten Sendern stehen, haben es sich zum Sport gemacht, solche „Sexal offenders“ auf der Flucht aufzuspüren und ins Gefängnis zu bringen. Auf das Nichtmelden stehen wieder Jahre von Gefängnis und in der Praxis oft viele, viele Vergewaltigungen.

In den USA ist bereits in vielen Staaten Ehebruch strafbar, in Michigan sogar unter Umständen mit lebenslänglich, siehe auch diesen Artikel: „USA: Absurditäten des religiösen Extremismus“.

Es wird auch versucht, homosexuelle Beziehungen wieder strafbar zu machen. Die Aufhebung des Abtreibungsverbots wird schon in mehreren Staaten durch spezielle Gesetze umgangen. In einigen Staaten ist Oralsex bereits ein Verbrechen, in einigen Analsex. Wo der Einfluss des religiösen christlichen Extremismus besonders stark ist, wie z.B. im Staat Georgia, ist auch bereits Sex unter 18 eine Straftat. Über einen besonders krassen Fall mit 10 Jahren Gefängnis ohne Bewährung für einverständlichen Sex unter Jugendlichen siehe diesen Artikel: „Sex? Gefängnis!“

Auch in Deutschland wird die aufgeklärte Haltung gegenüber dem Sex bereits wieder zurückgedreht zu absurden Bestrafungen für Dinge, die in den Rahmen der persönlichen Lebensführung fallen. So können nach dem neuen Sexualstrafrecht zum Beispiel die Besitzer von Fotos von FKK-Stränden wegen Besitz von Kinderporno angeklagt werden, wenn jemand diese Fotos ‚aufreizend’ finden könnte.

Die Politiker glauben sich profilieren zu können, wenn sie härtere Strafen für Kinderporno als ihre Leistung hinausposaunen, während sie in Wirklichkeit die Strafbarkeit auf Dinge ausgedehnt haben, die überhaupt kein Kinderporno sind, wie zum Beispiel Nacktfotos.

Das bietet Handhaben gegen breite Teile der Menschen in Deutschland und kann zur Verfolgung von Dissidenten missbraucht werden. Eine ausführliche Dokumentation über das neue Sexualstrafrecht in Deutschland ist in den drei Dossiers „Verschärfung Sexualstrafrecht 1“, „Verschärfung Sexualstrafrecht 2“ und „Verschärfung Sexualstrafrecht 3“ enthalten.

Donnerstag, 3. September 2009

Buback-Mord: Hat der „Verfassungsschutz“ mitgeschossen?

Verena Becker erhielt hohe Summen vom Geheimdienst

Von Karl Weiss

Am Mittwochabend, 2.9.09, ist mit Zeugen in einer ARD-Dokumentation eine fast unglaubliche Zusammenarbeit belegt werden: Der „Verfassungschutz“, der offenbar alles andere tut als die Verfassung zu schützen, hat Verena Becker im zeitlichen Zusammenhang mit dem Mord an dem damaligen Bundesanwalt Buback mit hohen Summen bezahlt. Sie wurde vor kurzem wegen des Verdachts der Beteiligung an diesem Mord festgenommen. Es ist von insgesamt 100.000 Mark die Rede.

RAF

Der ehemalige Verfassungsschutz-Beamte Ridder wird in der Dokumentation mit Aussagen zitiert, die den Verfassungsschutz in ein Licht bringen, eigene Agenten und Kontaktpersonen im Täterkreis zu haben und keinerlei Abstand zu ihm zu wahren. So wird offenbar durch staatliche Stellen die Hysterie wegen Terroristen hochgeputscht, die dann den Abbau demokratischer Rechte erleichtern soll.

Regierungen, die den Inlandsgeheimdienst in solche innnige Verbindungen mit terroristischen Tätern bringen, haben offenbar alles andere im Sinn als uns vor Terroranschlägen zu schützen. Man muss sogar fragen, ob da nicht Staatsangestellte bzw. vom Staat Bezahlte selbst in Terrorakte verwickelt sind.

Angesichts des massiven Abbaus von demokratischen Rechten im Zusammenhang mit Terror-Delikten ist dies ein unerträgliches Vorgehen, das die ganze Position des Staates als neutraler Mittler im Auftrag der breiten Bevölkerung in Frage stellt. Ein Staat, der mit terroristischen Tätern im Bett liegt, muss selbst als terroristisch gekennzeichnet werden!

Zwar behauptet niemand, das Geld sei an Frau Becker geflossen, um sie für den Mord zu bezahlen, aber die Benutzung von „Agenten“ (oder bezahlten „Kontaktpersonen“) in Verbrechergruppen darf nie dazu führen, dass solche Personen an Schwerstkriminalität beteiligt werden.

Vor allem wird jetzt immer unklarer, warum Verena Becker damals nicht mit wegen des Buback-Mordes angeklagt wurde, obwohl inzwischen klar ist, der eigentlich für diesen Anschlag als Mörder verurteilte Knut Folkerts ist es wahrscheinlich gar nicht gewesen, denn er ist Linkshänder und die Schüsse wurden nach Zeugenaussagen von der rechten Seite her abgegeben. Es gab damals auch mehrere Aussagen, der vermummte Todesschütze hinten auf dem Motorrad sei dem Aussehen nach eher eine Frau gewesen, denen aber bewusst nicht nachgegangen wurde. Den anderen möglichen Täter, Wisniewski, den Frau Becker jetzt denunziert, kann aber von der Statur her kaum mit einer Frau verwechselt werden.

Hat der deutsche Staat Verena Becker all die Jahre vor der Mordanklage geschützt, weil sie Verbindungsperson des Verfassungsschutzes in der RAF war? Der ehemalige Verfassungsschützer spricht von „massenhaft Versäumnisse“ im Zusammenhang mit der Aufklärung des Buback-Mordes. Waren die etwa absichtlich?

Es wäre eine staatliche Straftat, wenn staatliche Stellen eine private (nicht die öffentliche) Vereinbarung des „Kronzeugenschutzes“ mit Frau Becker abgeschlossen hätten.

All diese Fragen sind ungeheuer aktuell, denn wir erleben heute wiederum ein Terror-Hysterie und im Fall der Sauerland-Terroristen wurden ebenfalls Geheimdienstagenten in der eigentlichen Terrorgruppe ausgemacht. In diesem Gerichtsverfahren wird mit allen Mitteln verhindert, dass die wirkliche Rolle dieser Agenten bei den Vorbereitungen von Terroranschlägen deutlich wird. Fördert der Staat gezielt Terror, um Angst machen zu können und dann Rechte abzubauen?

Dies ist keine rhetorische Frage, denn der Innenminister hat bereits klar gestellt, es gibt bei Terrorverdacht keine Unschuldsvermutung mehr (eines der wesentlichsten Grundrechte, das uns vor willkürlichen Verhaftungen schützt). Ebenso hat der „Verteidigungs“-Minister bereits klar gesagt, er werde ein Flugzeug mit Terroristen abschießen lassen, obwohl das Verfassungsgericht dieses Recht verneint hat. Jung erklärte, er habe bereits seine Militär-Jet-Piloten, die das für ihn besorgen würden.

„Verfassung? Ein unsinniges Stück beschriebenes Papier!“ denkt wohl Minister Jung. Und dieses Politiker-Pack wagt es, ihren Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ zu nennen!


Veröffentlicht am 3. September 2009 in der Berliner Umschau


Zusatz zum Artikel

Hier einige kurze Ausschnitte aus jener Sendung des Deutschlandfunks, die unten in den Kommentaren von "Der Andere" verlinkt wurde:

https://www.dradio.de/dlf/sendungen/dasfeature/918250/

Ein Käfig voller Enten?
(...)

"Am 26. August übergab Alaeddine T., wie ihm geheißen war, die Tüte in einer Moschee in Braunschweig. Der junge Mann, der sie dort entgegen nahm, war eine gute Woche später auf der ganzen Welt bekannt: Fritz Gelowicz. (...) In den Schuhen aus der Türkei waren 20 Sprengzünder versteckt. Der Mann, der die Tüte in Istanbul übergeben hatte, war offenbar ein Kontaktmann des amerikanischen Geheimdienstes CIA und stammt aus der Pfalz, wie stern.de aus Sicherheitskreisen erfuhr. Mevlüt K., ein 29-jähriger Türke aus Ludwigshafen....."

O-Ton Nübel:
"Wir stießen bei unseren Recherchen auf der Person Mevlüt K., der in Ludwigshafen gelebt hat und der von der Polizei gesucht wurde. (...) Wir erfuhren, dass er in die Türkei ging, dort inhaftiert wurde und nachdem, was wir recherchiert haben, dann offensichtlich vom türkischen Geheimdienst quasi rekrutiert worden sein soll - in Absprache aber auch mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA. Tatsache ist, wie jetzt Recherchen ergeben haben, die auf einer breiten Aktengrundlage basieren, dass in der Tat dieser Mevlüt K. nach Einschätzungen und Erkenntnissen des BKA eine erhebliche Rolle bei der Zünderbeschaffung gespielt hat. (...) Und Mevlüt K. hat von demher eine entscheidende Rolle gespielt, dass nach Erkenntnissen des BKA er mit den maßgeblichen Leuten, die die Zünder beschafft haben, engen Kontakt hatte, er als Chef galt (...) und er offensichtlich auch der war, der einen Teil der Zünder diesem jungen Mann mitgab nach Deutschland, das heißt eine ganz zentrale Funktion. Und da fragt man sich natürlich schon, wenn einer, von dem man erfährt, dass er Kontakte zu Geheimdiensten haben soll, er einer der maßgeblich Beteiligten dieser Terrorvorbereitungen war."

Autor:
Das aber fragen sich offenbar nur sehr wenige Journalisten. In diesem Falle allerdings wurde von einigen Medien wie zum Beispiel Spiegel online die Rolle von Mevlüt K. sogar thematisiert...

O-Ton: (Nübel)
"Allerdings in einer Diktion, die mich wirklich wundert, nämlich ausschließlich als Erfolg der staatlichen Stellen, auch des Bundesnachrichtendienstes. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass man sich dort doch eher der Diktion staatlicher Stellen anschließt, um nicht gar zu sagen: die übernimmt - um vielleicht auch nicht die eigene Linie verlassen zu müssen."

Autor:
So gesehen müssen diese Medien dann ja auch nicht mehr fragen, wo sich Mevlüt K. heute aufhält.

O-Ton: (Nübel)
"Eine gute Frage. Nachdem, was uns gesagt wird, lebt er in der Türkei - zu unserer Überraschung frei. Er scheint kein Problem mit den Ermittlungsbehörden zu haben. (...) Was uns wundert, denn der andere Tatverdächtige im Sauerlandkomplex, dem das BKA ja auch vorwirft, bei der Beschaffung der Zünder beteiligt zu sein, den hat man vor einigen Monaten in der Türkei festgenommen. Mevlüt K. ist weiterhin auf freiem Fuß, obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft läuft."

Autor:
Attila Selek ist der vierte Angeklagte im Prozess gegen die Sauerlandzelle. Auch er wird beschuldigt, bei der Beschaffung der Zünder beteiligt gewesen zu sein. Es ist auffällig, wie wenig sich die Medien für diesen Herren interessieren. Warum? Müsste man dann vielleicht auch wieder an Mevlüt K. erinnern? Und was war denn eigentlich die Rolle von Mevlüt K.? Womöglich war er ein V-Mann, aber - und darüber kann auch Rainer Nübel nur spekulieren...

O-Ton: (Nübel)
"Nur ist halt einfach die Frage, ob nicht staatliche Stellen relativ nahe dran waren ( ... ) bei diesem neuralgischen Punkt der Zünderbeschaffung, ein Stück weit das auch mit dirigiert haben. Die drei in Oberschledorn hätten hantieren können mit Wasserstoffperoxyd wie sie wollten - ohne Zünder ging nichts. Und da könnte die Theorie dahingehen, dass man zumindest so weit ging, was ja auch Fakt ist, dass die Zünder ja auch an die drei gekommen sind. Ob es eine bewusste Hinführung war im Sinne dessen, dass man quasi auch die Belege dafür haben wollte - wäre eine logische Ergänzung dieser Theorie."

(...)

O-Ton: (Elsässer)
"Eine Sache ist ganz wichtig, was in der medialen Darstellung keine Rolle spielt, nämlich, dass der Chef der Gruppe, dieser Fritz Gelowicz, praktisch gecoacht wurde über Jahre hinweg von einem Ulmer Hassprediger, der seinerseits auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stand, ein gewisser Yehia Yousif."

Autor:
Und immerhin der ARD-Film - und sonst fast niemand - erwähnt wenigstens diesen Arzt und seine sonderbaren Beziehungen zu den Sicherheitsbehörden:

O-Ton: (Film)
"Yousif arbeitet jahrelang auch als Informant für den Geheimdienst. Doch es stellt sich heraus, er hat nur allgemeine Informationen weitergegeben. Und so weiß der Verfassungsschutz letztlich nur: Irgendetwas braut sich da zusammen."

Autor:
Das möchte man sich auf der Zunge zergehen lassen: Einer der schlimmsten islamistischen Ideologen arbeitet jahrelang für den deutschen Verfassungsschutz, soll aber angeblich nichts Wichtiges verraten haben? Woher wissen das die Autoren? Haben sie das recherchiert oder plappern sie nur nach, was ihnen in strategischer Absicht gesteckt wurde? Glauben sie tatsächlich der Verfassungsschutz würde Yehia Yousif zur erstrangigen Quelle erklären?

O-Ton: (Elsässer)
"Der hat - und jetzt zitiere ich wieder den Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg - dieser Hassprediger Yehia Yousif hat die Fäden der Sauerlandzelle gezogen bis hin zu ihrer Verhaftung. Trotzdem spricht heute niemand von dem. Und dieser Mann, dieser Hassprediger, früher Ulm, lebt heute unbehelligt in Saudi Arabien, ohne dass es m. W. einen Auslieferungsbefehl deutscherseits gibt. (...)
Und dieser Yehia Yousif, Hassprediger, war nicht ein kleines ( ... ) Verfassungsschutz, sondern hat nach Angaben des Verfassungsschutzes sechs Jahre für sie gearbeitet."

Autor:
Ein Hassprediger arbeitete für den Verfassungsschutz und stiftete aus der Bahn geratene Jugendliche zur Vorbereitung von Anschlägen an, die wiederum ein Innenminister zum Anlass für die Verschärfung von Gesetzen, den Abbau von Grundrechten nutzt?

Sonntag, 5. Juli 2009

„Kinderpornographie“: Kaum ist die neue Gesetzgebung durch...

...schon beginnen die ersten Absurditäten

Von Karl Weiss

Originalveröffentlichung

Erst im November war die Gesetzgebung des neuen Sexualstrafrechts durch Bundestag und Bundesrat gegangen und es hat nur einen Monat gedauert, bis das erste absurde Verfahren eingeleitet wurde. Wie der Bürger-Journalist bereits in mehreren Artikeln angekündigt hat, wird die neue Regelung über angebliche „Kinderpornos“ allen möglichen Arten von Moralaposteln die Möglichkeit geben, zu versuchen, der Gesellschaft ihre spießigen moralinsauren Abartigkeiten überzustülpen. Weit gefährlicher ist aber die zweite Anwendungsmöglichkeit. Da "Kinderporno" nun fast alles sein kann, hat man eine vernichtende Waffe gegen Oppositionelle (Dissidenten) in der Hand.

nudist foto 831
Hier eines der Beispiel-Fotos, das hier im Blog schon gezeigt wurde. Ein typisches harmloses Foto aus einem FKK-Gelände. Doch nach der neuen Gesetzgebung kam man daraus ein "Kinderporno"-Foto konstruieren. Die Dame sähe jünger als 18 aus und sie strecke ihren Unterleib vor, was das Foto aufreizend mache. Und schon können Sie mit einem Kinderporno-Verfahren überzogen werden, wenn Sie dies Foto auf ihrem Computer haben.

Nun, das jetzt eingeleitete Verfahren lässt nichts an Absurdität zu wünschen übrig. Es entspricht genau einer der Befürchtungen, die der Verfasser schon geäußert hatte. Es geht darin um das Foto eines nackten Mädchens von 10 Jahren, also vor der Pubertät. Es war auf dem Plattencover von „Virgin Killer“ der deutschen Rockband ‚Scorpions’, das in den 70er Jahren veröffentlicht wurde. Das Verfahren wurde im Dezember angestrengt und ist bis heute nicht erledigt.

Scorpions: Cover "Virgin Killer"

In den Vereinigten Staaten, von wo die Blaupause kam für die europäische Rahmenrichtlinie, nach der das deutsche Gesetz formuliert wurde, ist es inzwischen so weit, dass in den meisten Bundesstaaten nicht nur simple Fotos von nackten Kindern als Kinderporno gelten, sondern auch die von angezogenen, sei es in Badekleidung oder in ganz normaler Kleidung, wenn irgendjemand (und dieser jemand ist nicht definiert) die Darstellung als „aufreizend“ ansehen kann.

Nudist Foto 179
Hier ein anderes Beispiel-Foto, wiederum ein typisches und harmloses Foto aus einem FKK-Gelände. Es braucht nur jemand dies Foto für "aufreizend"erklären und schon sind Sie im Gefängnis wegen Kinderporno, wenn Sie ein solches Foto, zum Beispiel von ihrer Tochter oder Nichte, auf dem Computer haben.

Genau diese Definition mit „aufreizend“ wurde auch in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen. Damit ist, wie man schon an diesem ersten Fall sieht, der Willkür Tür und Tor geöffnet. Vorher war die Definition von Kinderporno eindeutig: „Sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern“. Eindeutig, nachvollziehbar, überprüfbar und nicht missbrauchbar, um missliebige Personen zu inkriminieren.

Führt man aber das „aufreizend“ ein, erst recht, wenn noch nicht einmal Nacktheit gefordert ist, so wird alles davon abhängen, wie man das definiert. Der Papst zum Beispiel könnte das Foto eines kleinen Mädchens in voller Kleidung, das für den Fotografen mit einem maliziösen Lächeln posiert, als „aufreizend“ ansehen.

Wir in Europa pflegen aber auch mit der Nacktheit und der teilweisen Nacktheit von Kindern liberal umzugehen. Kinder vor der Pubertät werden am Strand (manchmal auch im Garten) in der Regel nackt spielen gelassen. Aber auch Mädchen, die bereits in der Pubertät sind und bereits Ansätze von Brüsten haben, vergnügen sich in vielen Ländern Europas am Strand ohne Oberteil, so wie auch ihre Mütter.

Nudist Foto 147
Ein drittes Beispiel: Wenn einer der beiden noch nicht 18 ist und jemand dies Foto aus einem FKK-Gelände für "aufreizend" erklärt, ist das "Kinderporno"!

Dazu kommt die ganze Bewegung der Naturisten, hier meist FKK genannt, im englischen Sprachraum „nudists“. In einem solchem Camp, aber eben auch an ganz normalen europäischen Stränden, kann jedes Foto zu einer Anklage wegen Kinderporno führen, wenn auch nur im Hintergrund ein Kind (das ist nach der neuen Definition des Gesetzes jede Person bis 18 Jahre!) darauf kommt. Irgendjemand, der das „aufreizend“ findet, lässt sich immer auftreiben. Und das im Zeitalter der Foto-Handys, wo fast jede Lebensäusserung auf die Pixels gebannt wird! Da passt es gleich noch ins Bild, dass gerade das BKA-Gesetz verabschiedet wurde, das ohne konkreten Tatverdacht das Durchsuchen der Computer mit dem Bundestrojaner erlaubt.

Auch ein anderer Fall aus Australien, wo ebenfalls das „aufreizend“ eingeführt wurde, ist genauso absurd: Da geht es um Zeichnungen. Werden auf Zeichnungen Kinder dargestellt, die sich sexuell betätigen (in diesem Fall gezeichnete „Simpsons“, so gilt dies als Kinderporno. Auch in Deutschland ist jede bildliche Darstellung (also auch Kunstwerke, also auch Zeichnungen, die z.B. ein begabter Junge von seiner Freundin macht - Erinnern Sie sich an „Titanic“?) als Kinderporno definiert – und das wohlgemerkt für alle bis 18 und alle die eventuell jünger als 18 aussehen! All dies hat absolut nichts mit dem tatsächlichen Missbrauch von Kindern zu tun.

Bildhauerwerk "Die Umarmung"
Kunstwerk "Die Umarmung"
Ein anderes Beispiel: Nicht nur Fotos, sondern alle "bildlichen Darstellungen" wurden nun in die "Kinderporno"-Definition aufgenommen, also auch diese Fotos eines Kunstwerks von einem bekannten Brasilianischen Künstler im Garten eines Kunstmuseums von Belo Horizonte. Man braucht nur anzunehmen die beiden Damen sähen jünger als 18 aus und diese Umarmung sei "aufreizend".

Und das schlimme daran ist, es handelt sich hier nicht um die Anklage eines kleinen Ladendiebstahls, es handelt sich um Kinderporno, also Kinderschänden – und das ist eine der tödlichsten Anklagen, die gegen einen Menschen überhaupt möglich ist. Wer des Zusammenhangs mit einem Kinderporno-Fall angeklagt ist, dessen Leben ist unmittelbar in die Hölle verwandelt. Unabhängig davon, ob er überhaupt verurteilt wird, vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, weil der Richter das Foto der kleinen nackten Tochter auf seinem Computer eher für einen leichten Fall einstufte, er ist mit einem Makel behaftet, der praktisch einen Zombie aus ihm macht – oder jedenfalls einen Ausgestoßenen.

Die Familie wendet sich in der Regel von ihm ab, die Freunde, die Geschäftspartner, die Kollegen. Er verliert fast immer seinen Job, die Frau lässt sich scheiden. Seine Kinder sieht er nie wieder, denn jeder Richter wird natürlich einem Vater kein Kontaktrecht mit seinen Kindern einräumen, wenn der unter der Anklage von Kinderporno steht. Wer eine Firma hat, ein kleines Geschäft, verliert meist alles. Viele von den in Großbritannien im Fall „Operation Ore“ unschuldig Angeklagten begingen Selbstmord. Wer mehr zum Fall „Operation Ore“ wissen will, hier: https://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/

Nudist foto 199
Noch ein Beispiel. Das typische Foto eines stolzen Vaters von seinen Töchtern am Nudisten-Strand. Jemand findet das "aufreizend" und schon ist er in der Hölle eines Kinderporno-Verfahrens.

Es ist offensichtlich, dies ist das ideale Mittel gegen Dissidenten, gegen Oppositionelle, gegen unliebsame Personen. Man braucht nur den Computer des Dissidenten intensiv und lange genug zu überwachen, irgendwann wird sich meist ein Foto finden, das als Vorwand dienen kann, den armen Kerl mit einer „Kinderporno“-Anklage zu überziehen. Dies umso mehr, als die „Kinder“ ja nun bis 18 Jahre definiert sind und zusätzlich alle, die jünger als 18 aussehen – wobei wiederum nicht definiert ist, wie man denn feststellt, ob jemand jünger als 18 aussieht.

Es ist also gar nicht nötig, dies neue Gesetz häufig anzuwenden. Es reicht, eine Anzahl Fälle durchzuziehen, um eine Rechtsprechung hierüber zu schaffen und das Gesetz dann gezielt gegen Dissidenten anzuwenden.

So können auch die jetzige Ermittlungen gegen die „Scorpions“ als ein Versuchsballon gewertet werden. Wahrscheinlich wird es letztlich gar nicht zur Anklage kommen, noch zu einer Verurteilung, aber man bereitet Terrain.

Mittwoch, 1. Juli 2009

Überraschung aus USA und FDP

Der Putsch in Honduras sondert die Spreu vom Weizen

Von Karl Weiss

Wir leben in bewegten Zeiten und es gibt keinerlei Anzeichen, diese Bewegung würde abflauen, im Gegenteil. Seit 1890 gilt die Monroe-Doktrin, mit der die USA Lateinamerika zu ihrem persönlichen Hinterhof erklärt haben und jegliches Eingreifen dort von vornherein für sich beanspruchen. Sollte diese nun von Präsident Obama gestrichen worden sein – denn er verurteilt den Putsch in Honduras?

Honduras Strassenschlacht nach Putsch
Hier noch einmal das Bild, wie in der Hauptstadt von Honduras, Tegucigalpa, die Polizei der Putschisten gegen die Bevölkerung vorgeht, die gegen den Putsch demonstriert

Seit vielen Jahren war die FDP in den jeweiligen Koalitionen die Wächterpartei über die demokratischen Rechte. Nun scheint sie sich der FPÖ anzunähern und begrüßt schon einmal einen faschistoiden Putsch.

Eigentlich konnte man fast erwarten, der Putsch in Honduras wäre durch die US-Regierung „inspiriert“ worden, so wie dies seit weit mehr als Hundert Jahren ist, wenn ein Putsch in Lateinamerika stattfindet. Der Bürger-Journalist hat sogar eine entsprechende Vermutung geäußert. Aber dann kam im Laufe des Montags die klare Aussage von Präsident Obama, der sich zufällig gerade mit dem kolumbianischen Präsidenten Uribe getroffen hatte, der Putsch und die neue Regierung in Honduras seinen „illegal“. Obama ging sogar so weit zu sagen, in Lateinamerika seien in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht worden und die dürften nicht zurück ins Dunkle ("obscure") gedreht werden.

Das ist nun allerdings wirklich überraschend, so etwas vom US-Präsidenten zu hören. Denn die Fortschritte in Lateinamerika beziehen sich ja hauptsächlich darauf, von den Vereinigten Staaten unabhängig zu werden und die Dunkelheit in Lateinamerika bezog sich auf die völlige Unterordnung der jeweiligen lokalen Machthaber unter die Interessen der USA.

Wie um jeden Zweifel auszuschließen, erklärte auch Aussenministerin Hillary Clinton eindeutig, der Putsch sei zu verurteilen.

Wenn das nun alles nur Lippenbekenntnisse waren, dann wäre das wirklich das Ende jeglicher Politik – also gehen wir davon aus, die meinten es ernst.

Zentral Amerika

Nun kam aber am gleichen Tag die Aussage eines Herren Lüth, Direktor der Friedrich-Naumann-Stiftung (Ja, das ist die FDP-Stiftung und jener Posten ein hoher, wichtiger FDP-Posten), der den Putsch begrüßte. Er veröffentlichte noch am Sonntag, als die Putsch-Maßnahmen erst umgesetzt wurden, eine Stellungnahme, in der er den gewählten Präsidenten von Honduras des Verfassungsbruches anklagt, weil er eine Volksbefragung angesetzt hatte, die aber ohne bindende Wirkung sein sollte, eine Volksbefragung, um zu wissen, was das Volk will.

Dies habe den Putschisten schließlich keine Wahl gelassen als den Putsch durchzuführen, erklärt dieser Vertreter einer „demokratischen“ Partei. Der Putsch sei eine Rückkehr zu Rechtsstaat und Verfassungsmässigleit, belehrt uns der Herr von der FDP.

Ja, auch das ist starker Tobak. Wer die Meinung des Volkes wissen will, der ist gegen Rechtsstaat und Verfassungsmässigkeit, sagt uns die FDP. Die FDP war immerhin für viele Jahre die letzte Hoffnung der Demokraten, wenn eine der „Volksparteien“ den Abbau demokratischer Rechte plante. Da es immer die FDP in der Koalition war, einmal mit der CDU, dann mit der SPD und schließlich wieder mit der CDU, war die FDP doch immerhin ein Garant für Freiheitsrechte, auch für jene, die nicht ihre Anhänger waren. Innenminister Baum von der FDP war dafür eine Symbolfigur, später Frau Leutheusser-Schnarrenberger.

Heute haben die beiden Schwierigkeiten, nicht aus der FDP ausgeschlossen zu werden. Die Yuppie-Spaß-FDP von Westerwelle hat nichts mehr mit Freiheitsrechten am Hut. Dass man aber schon soweit ist, offen faschistoide Militärputsche in anderen Ländern zu unterstützen, das ist neu.

Nun aber gemach! Diese FDP könnte ja den Herrn Lüth seines Postens entbinden, sich von seinen Aussagen distanzieren und den Putsch verurteilen. Ja, sie könnte. Woher kommt nur der Eindruck, sie wird dies nicht tun?

So werden wir uns wohl mit einer FDP auf dem Weg zu einer FPÖ anfreunden müssen. Anfreunden? Nein, aber ins Kalkül ziehen!

Welche Koalition auch immer nach den Wahlen kommen wird, man wird sich dort einig sein, die noch verbliebenen demokratischen Rechte abzubauen. Wir werden uns selber wehren müssen!


Veröffentlicht am 1. Juli 2009 in der Berliner Umschau

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